|
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die
uns erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vemietung bleiben vorbehalten.
Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen
sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit
unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen
machen schadenersatzpflichtig.
2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger unseres
Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet,
uns dies unverzüglich mitzuteilen.
3. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht,
sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag
bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit
genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen
abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen
Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch
nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch
ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen
Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der
ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt
Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
Unser Provisionsanspruch bleibt
auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer
auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch
Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts
aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer
Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines
Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden),
das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei
begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch
gegen den Anfechtenden.
4. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht
uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang
mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere
vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird
bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß fällig. Mehrere Auftraggeber
haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des
Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über Bundesbankdiskont
fällig.
6. Vertragsverhandlungen und
-abschluß
Werden aufgrund unserer Nachweis-
und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von
uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug
zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß.
Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch
auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich darauf beziehenden
Nebenabreden.
7. Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag
gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns
hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren.
Vertragswidriges Verhalten
unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen
und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand
bemißt sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
8. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Frankfurt am Main
|